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Skandal um herrenlose Grundstücke – Maulkorb für Stadträte unzulässig

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Neuer Ärger im Immobi­li­en­skandal um herren­lose Grund­stücke in Leipzig. Wie die Landes­di­rek­tion mitteilte hat Oberbür­ger­meister Burkhard Jung die Rechte der Stadt­räte unzulässig einge­schränkt. Hinter­grund sind die von ihm gestellten Bedin­gungen für eine Akten­ein­sicht zur Aufklä­rung des Skandals. Unter anderem sollten sich die Stadt­räte verpflichten, nur bestimmte Infor­ma­tionen mit ihren Kollegen und Fraktionen zu teilen. Der stell­ver­tre­tende FDP-Frakti­ons­vor­sit­zende René Hobusch sprach von bewussten Versu­chen die Aufklä­rung durch die Stadt­räte zu verhin­dern und hatte deshalb die Landes­di­rek­tion infor­miert.In der 90er Jahren hatte die Stadt mehrere angeb­lich herren­lose Grund­stücke verkauft, ohne nach den recht­li­chen Eigen­tü­mern zu suchen. Derzeit werden etwa 750 Fälle geprüft.