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Skandal um herrenlose Häuser: Leipzig muss keine Akten herausgeben

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Im Skandal um die herren­losen Häuser in Leipzig darf die Stadt sämtliche Akten zurück­halten. Das geht laut Medien­be­richten aus einem Gutachten des Juris­ti­schen Dienstes des Landtags hervor. Der Ausschuss hatte kriti­siert, dass ihm bei der Aufklä­rung des Falls die Einsicht in jegliche Akten von seitens der Verwal­tung versagt wurde. Aufgrund der Rechts­lage darf er dies aber überhaupt nicht verlangen, hieß es.Jahre­lang soll das Leipziger Rechtsamt Häuser verkauft haben, ohne die recht­mä­ßigen Eigen­tümer zu suchen. Die Grünen wollen deshalb Verwal­tungs­bür­ger­meister Müller abwählen lassen.