Skandal um herrenlose Häuser: Leipzig muss keine Akten herausgeben
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Im Skandal um die herrenlosen Häuser in Leipzig darf die Stadt sämtliche Akten zurückhalten. Das geht laut Medienberichten aus einem Gutachten des Juristischen Dienstes des Landtags hervor. Der Ausschuss hatte kritisiert, dass ihm bei der Aufklärung des Falls die Einsicht in jegliche Akten von seitens der Verwaltung versagt wurde. Aufgrund der Rechtslage darf er dies aber überhaupt nicht verlangen, hieß es.Jahrelang soll das Leipziger Rechtsamt Häuser verkauft haben, ohne die rechtmäßigen Eigentümer zu suchen. Die Grünen wollen deshalb Verwaltungsbürgermeister Müller abwählen lassen.