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Skulpturenstreit scheitert vorm Dresdner Oberlandesgericht

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Die Klage um zwei Skulpturen im Leipziger Zoo ist vorm Oberlandesgericht in Dresden gescheitert. Der Sohn eines früheren Zoodirektors hatte die Herausgabe der Kunstwerke verlangt. Nach seiner Ansicht seien sie Eigentum des Vaters gewesen und dem Zoo lediglich als Leihgabe überlassen worden. Nach Ansicht des Gerichts habe der Kläger nicht nachweisen können, dass ein Leihvertrag bestanden habe. Etwaige Herausgabeansprüche seien außerdem zwischenzeitlich verjährt.
Die Klage war davor schon am Landgericht Leipzig abgewiesen worden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Der Kläger hat die Möglichkeit, hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu erheben.