++ EIL ++

Sozialministerium will 2G-Regel vorerst nicht anpassen

Zuletzt aktualisiert:

Das sächsische Sozialministerium hat auf die Forderung von Oberbürgermeister Burkhard Jung reagiert, die 2G-Regel auch auf den Freizeitbereich auszudehnen. Laut dem Ministerium sind derzeit keine Änderungen beim 2G-Optionsmodell für Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Wie bei jeder neuen Corona-Verordnung werde der Änderungsbedarf aber diskutiert.

Jung hatte außerdem gefordert, dass die 2G-Regel auch für Beschäftigte von Kitas, Schulen oder Krankenhäusern gelten solle. Das Sozialministerium dagegen, will durch niedrigschwellige Impf-Angebote und Aufklärung für mehr Impfungen beim Personal sorgen. Eine 2G-Pflicht für Bedienstete könne zu personellen Problemen, etwa in Pflegeheimen führen, hieß es.