- Symbolbild © Sebastian Kahnert dpa
Spielplätze und Sportplätze wieder geöffnet
Die über 300 öffentlichen Spielplätze in Leipzig sind ab Mittwoch wieder geöffnet - allerdings nur unter Einhaltung von bestimmten Abstands- und Hygieneregeln, heißt es von der Stadt. Das Ordnungsamt werde die Nutzung der Spielplätze weiterhin kontrollieren. Und auch die Sportplätze in Leipzig können wieder genutzt werden. Aber auch dort gelten dieselben Regeln. Turn-, Sport- und Schwimmhallen bleiben vorerst geschlossen.
Folgende Grundsätze sind laut Stadt für die Nutzung der Spielplätze zu beachten:
1. Zugang ist Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne grippale Symptome gestattet. Eltern sind angehalten, selbstbestimmt ihrer Verantwortung nachzukommen und Spielplätze nur aufzusuchen, wenn es ihnen und ihren Kindern gut geht.
2. Das allgemein gültige Abstandsgebot (1,5 Meter) ist grundsätzlich einzuhalten. Gruppenbildung sollte nicht befördert werden. Die Eltern halten ihre Kinder dazu an, sich auf dem gesamten Spielplätz zu verteilen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Eltern.
3. Finden Eltern einen Spielplatz vor, auf dem bereits sehr viele Kinder spielen, werden sie gebeten, einen anderen aufzusuchen oder zu einem anderen Zeitpunkt wieder zu kommen. Eine Liste sämtlicher Spielplätze der Stadt Leipzig steht im Internet auf www.leipzig.de/spielplatz.
4. Die herkömmlichen Regeln für das Husten und Niesen sind einzuhalten. Die Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Erlernung und der Einübung dieser Praxis.
5. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung wird an solchen Spielgeräten empfohlen, an denen die Einhaltung des Abstandsgebotes aufgrund der Spezifik des Gerätes durch die Kinder im Spiel in Vergessenheit geraten könnte.
6. Risikogruppen werden gebeten, für sich selbst zu überprüfen, ob ein Aufenthalt auf einem Spielplatz erforderlich ist.
7. Regelmäßiges Händewaschen insbesondere vor und nach Nutzung der Spielplätze ist selbstverständlich.
Für Sportplätze hat die Stadt folgende Regelungen bekanntgegeben:
1. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten. Bei Sportstätten im Freien dürfen zudem nicht mehr als eine Person pro 20 Quadratmeter Nutzungsfläche trainieren; der Mindestabstand zwischen Sportlern und Trainern ist in jeder Trainingseinheit sowie den Pausen einzuhalten. Trainingseinheiten mit Mannschaftsspielcharakter sind nicht erlaubt. Jeglicher Körperkontakt ist zu vermeiden.
2. Der Mindestabstand zwischen den Personen von mindestens 1,50 Meter ist auch in den Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife, zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, könnten aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind. Bei Laufsport ist der Mindestabstand hintereinander zu vergrößern: für schnelles Gehen mit 4 km/h ungefähr 5 Meter und für Läufer mit 14,4 km/h ca. 10 Meter.
3. Enge Bereichen sind so umzugestalten oder der Zugang zu beschränken, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
4. Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.
5. Sportvereine können sich auch auf der Seite des Landessportbundes Sachsen e. V. zu den aktuellen Geschehnissen in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Pandemie informieren. So gibt es beispielsweise eine Förderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums für Soforthilfe-Zuschüsse an Vereine bis zu 10.000 Euro und Darlehen zur Liquiditätssicherung bis zu 350.000 Euro. Für die Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung ist die Sächsische Aufbaubank zuständig. Die Soforthilfe zur Existenzsicherung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Vereine über den Landessportbund Sachsen beantragen. Das entsprechende Formular sowie weiterführende Informationen stehen im Internet auf www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe.
