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Staatsanwalt im Prozess um gefesselten Flüchtling bedroht

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Nachspiel nach Arnsdorf-Prozess um gefes­selten Flücht­ling. Der Staats­an­walt ist nach einem TV-Bericht von MDR exakt massiv bedroht worden. Er sei wenige Tage vor dem Prozess von einer Männer­gruppe abends auf dem Heimweg verfolgt, belei­digt und bedroht worden. Staats­an­walt­schaft und Opera­tives Abwehr­zen­trum demen­tierten am Donnerstag diese Aussage. Außerdem sei ihm schrift­lich mit dem Tod gedroht worden, sollte er zur Verhand­lung erscheinen. Die schrift­liche Bedro­hung bestä­tigte die Staats­an­walt­schaft. In diesem Zusam­men­hang ermit­telt das Opera­tive Abwehr­zen­trum. Mehrere Beamte des Landes­kri­mi­nal­amtes hätten ihn deshalb geschützt, berich­tete MDR exakt. Das Verfahren gegen die vier Angeklagten wurde am Montag einge­stellt – auch mit Zustim­mung des Staats­an­walts. Die Zustim­mung der Staats­an­walt­schaft Görlitz zur Einstel­lung des Verfah­rens vor dem Amtsge­richt Kamenz erfolgte allein aus sachli­chen Erwägungen, teilte die Behörde mit. Ein Zusam­men­hang mit den Ermitt­lungen wegen der Bedro­hungen besteht nicht.Wie die General­staats­an­walt­schaft Dresden auf unsere Anfrage mitteilte, beobachte man den Fall infor­mell. Dass das Verfahren nochmals aufge­rollt werde, sei kein Thema. Die Fachauf­sicht verwies zudem darauf, dass auch ein zweiter Staats­an­walt vor Ort war.Am Mittag versen­deten Staats­an­walt­schaft Görlitz und Opera­tives Abwehr­zen­trum eine Presse­mit­tei­lung zu dem Vorfall:Die Staats­an­walt­schaft Görlitz und das Opera­tive Abwehr­zen­trum Sachsenführen Ermitt­lungen zu schrift­li­chen Bedro­hungen, die es gegen­über derStaats­an­walt­schaft Görlitz im Vorfeld des sogenannten "Arnsdorf-Prozesses"am Amtsge­richt Kamenz gab.Unzutref­fend ist, dass "…der zustän­dige Staats­an­walt wenige Tage vor demGerichts­pro­zess am vergan­genen Montag von einer Gruppe unbekannter Männer abends auf dem Heimweg verfolgt, belei­digt und bedroht…" wurde.Die Zustim­mung der Staats­an­walt­schaft Görlitz zur Einstel­lung des Verfah­rens vor dem Amtsge­richt Kamenz erfolgte allein aus sachli­chen Erwägungen. Ein Zusam­men­hang mit den Ermitt­lungen wegen der Bedro­hungen besteht nicht.