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Staatsan­waltschaft Dresden erhebt Meineid-Anklage gegen Frauke Petry

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Die Staats­an­walt­schaft Dresden hat am Mittwoch Anklage wegen Meineids gegen Frauke Petry erhoben. Mit der Anklage am Dresdner Landge­richt werde der Beschul­digten vorge­worfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprü­fungs­aus­schuss des Sächsi­schen Landtages falsch ausge­sagt und ihre Angaben beeidet zu haben, heißt es in einer schrift­li­chen Mittei­lung der Dresdner Staats­an­walt­schaft.Oberstaats­an­walt Lorenz Haase teilte mit: "Sie soll über Darlehen der Landtags­kan­di­daten zur Finan­zie­rung des Wahlkampfes der Alter­na­tive für Deutsch­land (AfD) geäußert haben, dass die Kandi­daten nach einer erfolg­rei­chen Landtags­wahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurück­ge­zahlt oder in eine Spende umgewan­delt werden sollen. Diese Angaben der Zeugin sollen den Darle­hens­ver­trägen wider­spre­chen, wonach ein Landtags­kan­didat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzah­lung des Darle­hens verzichtet."„Die Anklage wirft mir zu Unrecht vor, vorsätz­lich etwas Falsches gesagt zu haben. Zutref­fend ist, dass ich meine Erinne­rungen wieder­ge­geben habe“, erklärte Petry nun. Von der Möglich­keit, ihr den Inhalt des Darle­hens­ver­trages vorzu­halten, habe der Ausschuss leider damals keinen Gebrauch gemacht: „Ich hätte meinen Irrtum auf Vorhalt selbst­ver­ständ­lich korri­giert“, erklärte Petry.  Das Landge­richt Dresden wird nun über die Zulas­sung der Anklage und die Eröff­nung des Haupt­ver­fah­rens entscheiden. Ein Termin zur Haupt­ver­hand­lung steht noch nicht fest, dieser wird durch das Gericht bestimmt. Der Sächsi­sche Landtag hatte die Immunität Petrys zur Erhebung der öffent­li­chen Klage aufge­hoben, der Immunitätsausschuss hatte dies so empfohlen. Die sächsische AfD erklärte damals, dass Petry dem Verfahren „mit Gelassenheit“ entgegen sehe, "da sie sich sicher ist, keine Straftat begangen zu haben". Sie hatte das Verfahren aber begrüßt, um sich selbst dazu äußern zu können.Meineid wird mit mindes­tens einem Jahr Gefängnis bestraft, in minder schweren Fällen sind sechs Monate Haft möglich.