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Staatsan­waltschaft fordert über vier Jahre Haft für kino.to-Chefprogrammierer

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Im Prozess gegen den Chefpro­gram­mierer des illegalen Filmpor­tals kino.to haben Staats­an­walt­schaft und Neben­klage vier Jahre und zwei Monate Haft für den Angeklagten gefor­dert. Dem 29-Jährigen wird gewerbs­mä­ßige Verlet­zung des Urheber­rechts in mehr als einer Million Fällen vorge­worfen. Sein Anwalt forderte in seinem Plädoyer ledig­lich eine angemes­sene Strafe. Der Angeklagte hatte gestanden, die Website seit 2008 program­miert zu haben. Am Nachmittag will das Landge­richt sein Urteil fällen.