Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Totraser-Urteil von B182 ein
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Die Staatsanwalschaft hat Revision gegen das Urteil im Totraser-Prozess der B182 eingelegt. Ein 54-Jähriger war vergangene Woche vom Landgericht zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslänglich gefordert. Der Mann war im Januar bei Torgau absichtlich mit seinem Auto gegen einen Baum gefahren. Dabei kam seine von ihm getrennt lebende Frau ums Leben.