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Staatsan­waltschaft legt Revision gegen Totraser-Urteil von B182 ein

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Die Staats­an­wal­schaft hat Revision gegen das Urteil im Totraser-Prozess der B182 einge­legt. Ein 54-Jähriger war vergan­gene Woche vom Landge­richt zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verur­teilt worden. Die Staats­an­walt­schaft hatte lebens­läng­lich gefor­dert. Der Mann war im Januar bei Torgau absicht­lich mit seinem Auto gegen einen Baum gefahren. Dabei kam seine von ihm getrennt lebende Frau ums Leben.