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Staatsan­waltschaft lehnt Haftantrag für Bombendroher ab

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Ein 41-Jähriger hatte am Mittwoch in einem Zug in Leipzig mit einer Bombe gedroht. Die Staats­an­walt­schaft hat einen Haftan­trag aber überra­schend abgelehnt. Sie werde auch keinen Antrag auf Unter­brin­gung in einer Klinik stellen, teilte die Polizei mit. Es sei erwiesen, dass der Mann den Zug nicht wirklich in die Luft jagen wollte, da nirgends Spreng­stoff gefunden wurde. Wie es nun weiter­geht mit ihm, entscheidet das Amtsge­richt Leipzig. Der Mann gilt als psychisch labil.  Der 41-Jährige war am Mittwoch in einem Zug nach Berlin ausge­rastet und hatte gedroht, den Inter­city in die Luft zu sprengen. Das Bahnper­sonal stoppte daraufhin den Zug, der geräumt wurde. Rund 350 Fahrgäste waren betroffen. Nach mehr als vier Stunden gab der Mann auf - das Zugper­sonal hatte ihn in einem Waggon einge­schlossen. Spreng­stoff wurde nicht gefunden.  Da er aufgrund seiner gesund­heit­li­chen Verfas­sung von einem Arzt als nicht verneh­mungs- und gewahr­sams­fähig einge­schätzt worden war, wurde er zur fachärzt­li­chen Behand­lung stationär einge­wiesen. Unabhängig von der Staats­an­walt­schaft könne nun das Amtsge­richt Leipzig noch prüfen, ob der 41-Jährige dauer­haft in der Klinik bleiben muss. Das könne zum Beispiel zum eigenen Schutz der Fall sein.   Die Ermitt­lungen wegen Störung des öffent­li­chen Friedens durch Andro­hung einer Straftat dauerten noch an, teilte die Polizei weiter mit.