Staatsanwaltschaft lehnt Haftantrag für Bombendroher ab
Ein 41-Jähriger hatte am Mittwoch in einem Zug in Leipzig mit einer Bombe gedroht. Die Staatsanwaltschaft hat einen Haftantrag aber überraschend abgelehnt. Sie werde auch keinen Antrag auf Unterbringung in einer Klinik stellen, teilte die Polizei mit. Es sei erwiesen, dass der Mann den Zug nicht wirklich in die Luft jagen wollte, da nirgends Sprengstoff gefunden wurde. Wie es nun weitergeht mit ihm, entscheidet das Amtsgericht Leipzig. Der Mann gilt als psychisch labil. Der 41-Jährige war am Mittwoch in einem Zug nach Berlin ausgerastet und hatte gedroht, den Intercity in die Luft zu sprengen. Das Bahnpersonal stoppte daraufhin den Zug, der geräumt wurde. Rund 350 Fahrgäste waren betroffen. Nach mehr als vier Stunden gab der Mann auf - das Zugpersonal hatte ihn in einem Waggon eingeschlossen. Sprengstoff wurde nicht gefunden. Da er aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung von einem Arzt als nicht vernehmungs- und gewahrsamsfähig eingeschätzt worden war, wurde er zur fachärztlichen Behandlung stationär eingewiesen. Unabhängig von der Staatsanwaltschaft könne nun das Amtsgericht Leipzig noch prüfen, ob der 41-Jährige dauerhaft in der Klinik bleiben muss. Das könne zum Beispiel zum eigenen Schutz der Fall sein. Die Ermittlungen wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat dauerten noch an, teilte die Polizei weiter mit.