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Staatsregierung übergibt Schulgesetzentwurf dem Landtag

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Die Staats­re­gie­rung hat sich zum zweiten Mal mit dem Entwurf eines neuen Schul­ge­setzes für uns in Sachsen befasst und diesen beschlossen. Der überar­bei­tete Gesetz­ent­wurf wird nun dem Landtag übergeben. In den vergan­genen Monaten konnten die Sachsen bei dem Gesetz mitreden. In vielen Orten gab es Diskus­si­ons­runden mit Kultus­mi­nis­terin Brunhild Kurth. Daraufhin wurde der Gesetz­ent­wurf in rund 40 Punkten geändert. „Der zweite Entwurf der Schul­ge­setz­no­velle ist dank vielfäl­tigster Hinweise aus dem Anhörungs­ver­fahren besser als der vorhe­rige“, so Kurth. Aller­dings konnten nicht alle Hinweise einfließen. „Es liegt in der Natur des Themas ‚Schule‘, dass die Meinungen zum Schul­ge­setz­ent­wurf weit ausein­an­der­gehen. Schüler, Eltern, Fachgre­mien und Insti­tu­tionen – sie alle haben ihre persön­li­chen Exper­tisen und indivi­du­ellen Wünsche und legen damit unter­schied­liche und wider­strei­tende Maßstäbe an den Schul­ge­setz­ent­wurf. Das hat das aufwen­dige Anhörungs­ver­fahren zu Tage gebracht. Damit ist auch klar, dass am Ende eines solchen Prozesses immer ein Kompro­miss steht“, sagte die Minis­terin.

Die wesent­li­chen Änderungen gegen­über dem ersten Gesetz­ent­wurf im Überblick:Erzie­hungs- und Bildungs­auf­trag der Schule: Eine deutliche Verän­de­rung hat der in § 1 formu­lierte Erzie­hungs- und Bildungs­auf­trag der Schule erfahren. Der neu hinzu­ge­fügte Absatz 4 unter­streicht, dass die Inklu­sion nicht nur eine gesamt­ge­sell­schaft­liche Aufgabe, sondern eine Querschnitts­auf­gabe aller Schulen ist. Zudem betont der § 1 Absatz 4, dass es auch Auftrag der Schule ist, Menschen unter­schied­li­cher ethni­scher und kultu­reller Herkunft zu integrieren. Damit wird zugleich die Bedeu­tung inter­kul­tu­reller Bildung betont. Zudem tragen die Änderungen der gestie­genen Bedeu­tung der Vermitt­lung von Lebens­kom­pe­tenz und auch der Medien­bil­dung Rechnung. Dabei schließt die Medien­bil­dung insbe­son­dere auch die digitale Bildung mit ein. Bessere Integra­tion von Schülern mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund: Nachdem der Gesetz­ent­wurf den Auftrag der Schule formu­liert, Menschen unter­schied­li­cher ethni­scher und kultu­reller Herkunft zu integrieren, soll auch mit einer weiteren Geset­zes­än­de­rung die schuli­sche Integra­tion verbes­sert werden. Künftig soll es möglich sein, Schüler mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund bei Bedarf regional auf eine größere Zahl von Schulen in zumut­barer Entfer­nung zu verteilen. Damit soll eine Häufung von Schülern, deren Herkunfts­sprache nicht Deutsch ist, vermieden werden und somit die schuli­sche Integra­tion besser gelingen. Berufs­schul­zen­tren können Kompe­tenz­zen­tren werden: Berufs­schul­zen­tren können sich eigen­ver­ant­wort­lich zu regio­nalen Kompe­tenz­zen­tren weiter­ent­wi­ckeln und dabei in Einver­nehmen mit dem Schul­träger über die schuli­schen Bildungs­gänge hinaus erwei­terte Bildungs­an­ge­bote machen. Kleinere Klassen­größen bei Inklu­sion: Auch im zweiten Gesetz­ent­wurf bleibt es bei bisher vorge­ge­benen Klassen­ober­grenzen und Mindest­schü­ler­zahlen. Dabei sieht der Gesetz­ent­wurf aber auch die Möglich­keit vor, bei Klassen mit inklusiv unter­rich­teten Schülern gerin­gere Klassen­ober­grenzen über eine Rechts­ver­ord­nung festzu­legen.   Berufs- und Studi­en­ori­en­tie­rung wird gestärkt: Mit gleich mehreren Änderungen im Gesetz­ent­wurf wird die Berufs- und Studi­en­ori­en­tie­rung umfas­sender und synchron geregelt. So sollen zum Beispiel Oberschulen auch mit der Berufs­be­ra­tung der Agenturen für Arbeit zusam­men­ar­beiten. Gleiches gilt auch für Gymna­sien und Förder­schulen. Bei Förder­schulen ist zudem jetzt auch eine Studi­en­ori­en­tie­rung vorge­sehen. Mehr Innova­tion im Schul­system: Mit dem zweiten Gesetz­ent­wurf werden die Möglich­keiten für Schul­ver­suche erwei­tert, um die Innova­ti­ons­fä­hig­keit des sächsi­schen Schul­we­sens zu stärken und um wissen­schaft­liche Forschungs­vor­haben besser zu unter­stützen. So wird gesetz­lich geregelt, dass von beste­henden Rechts- und Verwal­tungs­vor­schriften, die für das öffent­liche Schul­wesen gelten, abgewi­chen werden kann. Damit sind zum Beispiel große Freiheiten in Unter­richts­formen und der Unter­richts­or­ga­ni­sa­tion möglich. Schul­ver­suche können auch als wissen­schaft­liche Forschungs­vor­haben in Koope­ra­tion mit Hochschulen durch­ge­führt werden. Damit kann empiri­sche Bildungs­for­schung zur Weiter­ent­wick­lung von Unter­richts- und Schul­qua­lität sowie zur Quali­fi­zie­rung der Lehrer­aus­bil­dung auch Gegen­stand von Schul­ver­su­chen sein. Koope­ra­ti­ons­gebot für Schulen: Während gleich in mehreren Paragra­phen ein Koope­ra­ti­ons­gebot für die Schulen mit schuli­schen und außer­schu­li­schen Partnern unter­stri­chen wird, betont der zweite Gesetz­ent­wurf noch einmal ausdrück­lich die Zusam­men­ar­beit der Schulen zum Beispiel mit Betrieben, Vereinen oder kultu­rellen Einrich­tungen. Mit der neuen Aufnahme der Inter­es­sens­ver­tre­tung der Sorben wird eine Förde­rung und Stärkung des Zusam­men­wir­kens von Schule, Eltern und Schüler zur Wahrung sorbi­scher Belange angestrebt. Rechte der Schüler werden gestärkt: Der Landes­schü­lerrat wird in seiner Funktion gestärkt und dem Landes­el­ternrat in seiner Beratungs­funk­tion gleich­ge­stellt. Zudem die Mitspra­che­rechte der Schüler erwei­tert. Über eine Rechts­ver­ord­nung soll es künftig auch die Option der Urwahl eines Schüler­spre­chers geben. Diese Regelung soll der Demokra­tie­bil­dung der Schüler dienen. Schul­auf­sicht soll Schulen unter­stützen: Der bishe­rige Gesetz­ent­wurf sah vor, dass die Schul­auf­sicht die Schulen bei der eigen­ver­ant­wort­li­chen Wahrneh­mung ihrer Aufgaben ledig­lich berät. Neu ist, dass die Schul­auf­sicht die Schulen dabei unter­stützen soll. Daraus erwächst die Pflicht der Schul­auf­sicht, die Schul­qua­lität regel­mäßig zu überprüfen und den Schulen Unter­stüt­zungs­an­ge­bote zu unter­breiten. Dieses soll den Schulen helfen, in Eigen­ver­ant­wor­tung ihren Erzie­hungs- und Bildungs­auf­trag umzusetzen. Weitere Infor­ma­tionen zum Gesetz­ent­wurf und eine Gegen­über­stel­lung des bishe­rigen Schul­ge­setzes und der Novelle gibt es im Internet unter www.schul­ge­setz.sachsen.de und im SMK-Blog www.bildung.sachsen.de/blog (PM)
Dulig von Änderungen an Schul­ge­setz­no­velle enttäuscht: Sachsens Vizemi­nis­ter­prä­si­dent Martin Dulig (SPD) hat sich von der Überar­bei­tung der Schul­ge­setz­no­velle enttäuscht gezeigt. Er bedauere, dass die Anhörung und die vielen Hinweise von Bürgern nicht zu einer deutli­chen Überar­bei­tung des Entwurfes geführt hätten, sagte er am Mittwoch in Dresden. Die Zustim­mung der SPD-Minister im Kabinett am Dienstag sei mit dem Ziel verbunden gewesen, dass das Gesetz zügig ins Parla­ment kommt. „Ich denke, dass viele Dinge, die wir im Kabinetts­pro­zess bereits einge­bracht haben, im Landtag tatsäch­lich aufge­griffen werden.“ Er habe großes Vertrauen in das Parla­ment, die Debatte fortzu­führen.(DPA)