Stadt ändert Beschilderung zum Anwohnerparken im Waldstraßenviertel
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Nachdem das Oberverwaltungsgericht das Anwohnerparken im Waldstraßenviertel zum Teil gekippt hat, wird die Stadt jetzt aktiv. Die Beschilderung soll vor Ort geändert werden. Denn der Parkbereich „E“ westlich der Leibnizstraße habe die erlaubte Höchstgrenze von 1.000 Metern überschritten. Die Stadt wird die Größe jetzt anpassen, so heißt es in einer Mitteilung. Kostenpflichtig bleibt das Parken in der Zone aber weiterhin, es sei denn, es liegt ein Anwohnerparkausweis vor.