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Stadt legt Berufung im Urteil gegen fehlende Kita-Plätze ein

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Im Rechts­streit um den Verdienst­aus­fall wegen fehlender Kita-Plätze hat die Stadt Leipzig Berufung einge­legt. Das Landge­richt hatte die Stadt zur Zahlung von mehr als  15.000 Euro Schaden­er­satz plus Zinsen verur­teilt. Geklagt hatten drei Familien, die nicht recht­zeitig einen Kita-Platz fanden. Die Mütter blieben deswegen länger zu Hause und forderten den Verdienst­aus­fall ein. Seit 1. August 2013 besteht bundes­weit ein Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz für Kinder unter drei Jahren.