Stadt legt Berufung im Urteil gegen fehlende Kita-Plätze ein
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Im Rechtsstreit um den Verdienstausfall wegen fehlender Kita-Plätze hat die Stadt Leipzig Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte die Stadt zur Zahlung von mehr als 15.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen verurteilt. Geklagt hatten drei Familien, die nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden. Die Mütter blieben deswegen länger zu Hause und forderten den Verdienstausfall ein. Seit 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren.