Stadt Leipzig muss Vergabeverfahren zum Freiheits- und Einheitsdenkmal wiederholen
Erfolg für die Architekten des Entwurfs „70.000“ vom Freiheits- und Einheitsdenkmal: das Oberlandesgericht Dresden hat ihrer Beschwerde stattgegeben. Das Weiterentwicklungsverfahren der Stadt muss noch einmal wiederholt werden. Das haben am Dienstag-Vormittag die Richter entschieden. Dabei muss die Jury die Gleiche wie im ersten Durchgang sein. Zudem wurde die Offenlegung der Kriterien festgelegt. Die Architekten des Entwurfs „70.000“ hatten Beschwerde gegen das Verfahren eingelegt.Hintergrund des StreitsIm Leipziger Gestaltungswettbewerb kam ursprünglich der Entwurf "70.000" von M+M München und Annabau Berlin auf Platz eins. Auf Platz zwei folgte die "Demokratiewerkstatt" des studios „realities: united“. Platz drei belegte der "Herbstgarten" von Tina Bara, Anna Delengite und Alba d'Urbano. Als die Entwürfe öffentlich vorgestellt wurden, hagelte es Kritik. Nachdem die Macher ihre Entwürfe überarbeitet hatten, rutschten in einem nachgeschobenen Bewertungsverfahren die Erstplatzierten auf Rang drei. Sieger war nun der "Herbstgarten". Ursprung des Freiheits- und EinheitsdenkmalsDer Bundestag hat im Jahr 2007 beschlossen, dass Berlin ein Freiheits- und Einheitsdenkmal bekommt. Damit soll an die friedliche Revolution in der DDR und an die Wiedervereinigung erinnert werden. Für ein Denkmal in Leipzig stellt der Bund zudem fünf Millionen Euro zur Verfügung. 1,5 Millionen Euro gibt der Freistaat Sachsen hinzu.