Stadt rät zur Winterdienst-Vorsorge
Zuletzt aktualisiert:
Der erste Schnee ist in diesem Jahr schon früh gefallen, deshalb erinnert die Stadtverwaltung schon einmal daran, sich rechtzeitig um Streumittel zu kümmern. Grundstücks- und Hausbesitzer sind verpflichtet, einen mindestens 1,20 Meter breiten Streifen des angrenzenden Gehwegs zu Räumen. Sollte es nachts schneien, muss bis 7 Uhr früh geschippt und gestreut werden, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Alle wichtigen Fragen zum städtischen und privaten Winterdienst stehen im Winterdienst-Flyer, der in den Bürgerämtern ausliegt. Weitere Informationen gibt es auch unter www.leipzig.de/winterdienst oder www.stadtreinigung-leipzig.de