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Stadt rät zur Winterdienst-Vorsorge

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Der erste Schnee ist in diesem Jahr schon früh gefallen, deshalb erinnert die Stadt­ver­wal­tung schon einmal daran, sich recht­zeitig um Streu­mittel zu kümmern. Grund­stücks- und Hausbe­sitzer sind verpflichtet, einen mindes­tens 1,20 Meter breiten Streifen des angren­zenden Gehwegs zu Räumen. Sollte es nachts schneien, muss bis 7 Uhr früh geschippt und gestreut werden, an Sonn- und Feier­tagen bis 8 Uhr. Alle wichtigen Fragen zum städti­schen und privaten Winter­dienst stehen im Winter­dienst-Flyer, der in den Bürger­äm­tern ausliegt. Weitere Infor­ma­tionen gibt es auch unter www.leipzig.de/winterdienst oder www.stadtreinigung-leipzig.de