Stadt reicht Klage gegen angeordnete Teilneuwahl ein
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Die Stadt hat Klage gegen die von der Landesdirektion angeordnete Teilneuwahl zum Stadtrat eingereicht. Wie ein Sprecher mitteilte, müsse das Verwaltungsgericht klären, ob der unzulässige Bewerber der NPD, einfach hätte gestrichen werden können. Dann wäre eine Teilneuwahl unnötig und der Stadtrat könnte schneller seine Arbeit aufnehmen. Außerdem würde die Stadt Kosten sparen. Die Landesdirektion hatte die Stadtratswahl vom 25. Mai im Wahlkreis 9 für ungültig erklärt - ein Kandidat der NPD war unberechtigter Weise dazu angetreten. Die Vorbereitungen für die Teilneuwahl laufen aber unterdessen weiter.