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Stadt reicht Klage gegen angeordnete Teilneuwahl ein

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Die Stadt hat Klage gegen die von der Landes­di­rek­tion angeord­nete Teilneu­wahl zum Stadtrat einge­reicht. Wie ein Sprecher mitteilte, müsse das Verwal­tungs­ge­richt klären, ob der unzuläs­sige Bewerber der NPD, einfach hätte gestri­chen werden können. Dann wäre eine Teilneu­wahl unnötig und der Stadtrat könnte schneller seine Arbeit aufnehmen. Außerdem würde die Stadt Kosten sparen. Die Landes­di­rek­tion hatte die Stadt­rats­wahl vom 25. Mai im Wahlkreis 9 für ungültig erklärt - ein Kandidat der NPD war unberech­tigter Weise dazu angetreten. Die Vorbe­rei­tungen für die Teilneu­wahl laufen aber unter­dessen weiter.