Stadt sieht BGH-Urteil zur Kita-Platzvergabe gelassen
Die Kommune muss Schadenersatz zahlen, wenn sie keinen Kitaplatz zur Verfügung stellen kann – dieses Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof gestern gefällt. Die Stadt Leipzig sieht die Entscheidung aber gelassen. Rechtssicherheit gebe es demnach noch nicht. Die drei Fälle aus Leipzig wurden zunächst an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Hinzukommt, dass die Stadt eine Mitschuld tragen müsste, das muss erstmal nachgewiesen werden. Jeder Fall wird also einzeln geprüft. Der Vorwurf, die Stadt habe es schuldhaft versäumt, ausreichende Plätze in Kindertageseinrichtungen zu schaffen, greife nach Ansicht der Stadt im konkreten Fall nicht, sagte Stadtsprecher Matthias Hasberg. Er verwies darauf, dass allein im kommenden Jahr 1000 Plätze neu entstünden. Auch in der Vergangenheit seien zahlreiche Plätze geschaffen worden.