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Stadt sieht BGH-Urteil zur Kita-Platzvergabe gelassen

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Die Kommune muss Schaden­er­satz zahlen, wenn sie keinen Kitaplatz zur Verfü­gung stellen kann – dieses Grund­satz­ur­teil hat der Bundes­ge­richtshof gestern gefällt. Die Stadt Leipzig sieht die Entschei­dung aber gelassen. Rechts­si­cher­heit gebe es demnach noch nicht. Die drei Fälle aus Leipzig wurden zunächst an das Oberlan­des­ge­richt Dresden zurück­ver­wiesen. Hinzu­kommt, dass die Stadt eine Mitschuld tragen müsste, das muss erstmal nachge­wiesen werden. Jeder Fall wird also einzeln geprüft. Der Vorwurf, die Stadt habe es schuld­haft versäumt, ausrei­chende Plätze in Kinder­ta­ges­ein­rich­tungen zu schaffen, greife nach Ansicht der Stadt im konkreten Fall nicht, sagte Stadt­spre­cher Matthias Hasberg. Er verwies darauf, dass allein im kommenden Jahr 1000 Plätze neu entstünden. Auch in der Vergan­gen­heit seien zahlreiche Plätze geschaffen worden.