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Leipziger Stadtrat lehnt Arbeitspflicht für Asylbewerber ab - weil es ein Vorschlag der AfD war?

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Der Leipziger Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen AfD-Beschlussantrag abgelehnt, mit dem erreicht werden sollte, Asylbewerber zur Arbeit zu verpflichten. Ein Bundesgesetz ermögliche es, ihnen gemeinnützige kommunale Aufgaben gegen Entlohnung anzubieten, hatte zuvor Marius Beyer erklärt, Fraktionsvizechef der Leipziger AfD im Stadtrat. Sie könnten bei der Stadtreinigung oder anderen kommunalen Betrieben arbeiten.

Man sehe darin eine Chance, Schutzsuchenden eine geordnete Tagesstruktur zu ermöglichen, sagte uns Beyer vor der Abstimmung. Möglicherweise gebe es ihnen auch ein gutes Gefühl, dem Gastgeberland etwas zurückgeben zu können. Lehnen Asylbewerber die Arbeit dann ohne Begründung ab, könne man ihnen die Leistungen so wie deutschen Arbeitslosen kürzen.

Der Rat stimmte mit 30 zu 20 Stimmen klar dagegen. Beyer zeigt sich darüber enttäuscht. Er könne „nicht nachvollziehen, warum die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit unseren Vorschlag abgelehnt hat“, so Beyer. Es sei der Leipziger AfD-Fraktion „lediglich darum gegangen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz konsequent umgesetzt wird“. Beyer: „Letzten Endes hätten wir anhand dieser Maßnahme sehen können, welche Asylbewerber tatsächlich den Willen zur Integration haben. Kurzum, wie sich die Spreu vom Weizen trennt.“ 

Dabei war der Vorschlag gar nicht so neu: Im Thüringer Saale-Orle-Kreis hatte zuletzt CDU-Landrat Christian Herrgott (der heißt wirklich so) eine derartige Regelung eingeführt. Man wolle die Asylbewerber so an den Arbeitsmarkt heranführen, hieß es dort. Denn Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive dürften in Deutschland ja nicht arbeiten. Wenn man sehe, dass sich jemand bemühe, sei das eine Form von Integration, Hinführung zum Arbeitsmarkt und weg von der Stellung als Leistungsempfänger, erklärte Herrgott im Frühjahr gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Audio:

Marius Beyer, Fraktionsvize der AfD im Leipziger Stadtrat, zur Ablehnung des Vorschlages durch den Leipziger Stadtrat am 22. Mai 2024