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Städte und Landkreise des Freistaates beraten über den Wiederaufbau

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Sachsens Minis­ter­pra­si­dent Stanislaw Tillich lädt heute zur Hochwasser-Konfe­renz ins Kloster Altzella bei Nossen. An dem Treffen nehmen die Bürger­meister und Landräte der betrof­fenen Städte und Regionen teil. Gemeinsam wollen sie Bilanz nach der Flut ziehen und über den Wieder­aufbau beraten. Geld für den Wieder­aufbau steht zur Verfü­gung. Bund und Länder beschlossen gestern, den Opfern der Flutka­ta­strophe mit acht Milli­arden Euro zu helfen. Dafür wird ein natio­naler Fonds einge­richtet, den beide Seiten zu gleichen Teilen finan­zieren. Bundes­kanz­lerin Angela Merkel sprach nach einem Treffen mit den Minis­ter­prä­si­denten in Berlin von einem "großen Schritt". Der Bund müsse dafür neue Schulden machen. Tillich sagte unserem Sender, damit könnten alle Bürger und Firmen ihre Häuser und Firmen wieder in Ordnung bringen.

Wichtige Telefon­num­mern: Bürger­te­lefon Landkreis Leipzig: 03437-984 2222 Bürger­te­lefon Landkreis Nordsachsen: 03420-2988 5555/56 Bürger­te­lefon Leipzig: 0341-12340 Bürger­hot­line Dresden: 0351-488 76 66 Bürger­hot­line Landkreis Sächsi­sche Schweiz-Osterz­ge­birge: 03501-515 1135/36 Notruf Nummer Nossen:035242-4340 Bürger­te­lefon Erzge­birge: 03733-8315270 Bürger­te­lefon Stadt­ver­wal­tung Görlitz (bis 19.00 Uhr): 03581-672043/44 Helfer­te­lefon Grimma: 0151-58034180 Landes­hoch­was­ser­zen­trum Sachsen: 0351-8928 260/61 Weitere Infor­ma­tionen über aktuelle Pegel­stände gibt es hier: Aktuelle Warnmel­dungen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/7803.htm Aktuelle Übersichts­karte: www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wasser/7806.htm Allge­meine Infos: www.hochwas­ser­zen­trum.sachsen.de Telefo­nisch unter: 0351-8928260 / 0351-8928261

Dresden - Wo wird Hilfe benötigt?
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Wo sind Straßen wegen des Hochwas­sers gesperrt? Welche Probleme gibt es derzeit noch auf Sachsens Straßen und Autobahnen? Alle Infor­ma­tionen der Polizei finden Sie hier.

Wie funktio­niert die Hochwasser-Sofort­hilfe? Durch die Flut im Juni stehen tausende Sachsen wieder vor überschwemmten Wohnungen, kaputten Möbeln und Geräten. Der Freistaat hat deshalb eine Sofort­hilfe für Hochwas­ser­ge­schä­digte einge­richtet. 30 Millionen Euro hat das Finanz­mi­nis­te­rium an die Landkreise und kreis­freien Städte überwiesen. Bis zum 25. Juni 2013 können Betrof­fene das Handgeld in ihrer Gemeinde beantragen. Wer bekommt die Sofort­hilfe? Personen, die in einer vom Hochwasser betrof­fenen Gemeinde gemeldet sind und deren Wohnung beschä­digt ist. Ein Schaden liegt laut Freistaat vor, wenn das Erdge­schoss oder eine höher liegende Etage überflutet wurden. Wie viel Sofort­hilfe bekomme ich? Das Handgeld wird einmalig ausge­zahlt. Pro Erwach­senem gibt es 400 Euro, für jedes Kind 250 Euro - maximal aber 2.000 Euro pro Haushalt. Wann kann ich das Geld abgeholen? Das Finanz­mi­nis­te­rium hat das Geld schon an die Landkreise und kreis­freien Städte überwiesen. Die lassen es den einzelnen gemeinden zukommen. Die müssen jetzt die Auszah­lung organi­sieren. Daher können die Auszah­lungs­ter­mine varrieren. Am besten, Sie rufen bei ihrer Gemeinde- oder Stadt­ver­wal­tung an. Wie komme ich an das Geld? Dafür müsen alle Betrof­fenen auf der Gemeinde einen Antrag ausfüllen. Dazu muss man sich nur ausweisen und erklären, dass man zu den Hochwas­ser­ge­schä­digten zählt. Gegen Unter­schrift und Gemein­de­be­stä­ti­gung wird dann das Geld ausge­zahlt.

Hochwas­ser­hilfen für Unter­nehmen Der Wirtschafts­ser­vice der Landes­haupt­stadt Dresden hilft Unter­nehmen, die vom Hochwasser betroffen sind. Er infor­miert und unter­stützt zum Beispiel bei der Antrag­stel­lung auf Finan­zie­rungs­hilfen. Erreichbar ist der Wirtschafts­ser­vice unter der Hotline (03 51) 4 88 87 87 oder per E-Mail unter wirtschafts­ser­vice­@dresden.de (Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr, Freitag 9 bis 16 Uhr, Sonnabend nach Verein­ba­rung). Unter­nehmen, denen durch das Hochwasser Schäden entstanden sind, können folgende finan­zi­elle Hilfe erhalten (Stand 6. Juni 2013): Sofort­hilfe für hochwas­ser­ge­schä­digte Unter­nehmen Der Freistaat Sachsen hat ein Sofort­hilfe-Programm auf den Weg gebracht. Jedes betrof­fene Unter­nehmen erhält einmalig 1500 Euro. Dieser Betrag ist eine schnelle und unbüro­kra­ti­sche Hilfe für die unmit­tel­bare Schadens­be­sei­ti­gung. Empfänger sind Unter­nehmen der gewerb­li­chen Wirtschaft und der Freien Berufe, die ihren Sitz oder ihre Betriebs­stätte in einer vom Juni-Hochwasser 2013 betrof­fenen Gemeinde haben und deren Sitz oder Betriebs­stätte geschä­digt ist. Wie beim Sofort­hil­fe­pro­gram für betrof­fene Privat­haus­halte bestä­tigen die Kommunen den Anspruch auf die Sofort­hilfe anhand einer schrift­li­chen Erklä­rung. Die Auszah­lung der Sofort­hilfe soll ab Anfang kommender Woche beginnen und erfolgt durch die Kommunen. Damit die Sofort­hilfe für die Unter­nehmen zügig ausge­zahlt werden kann, erhalten die Landkreise und kreis­freien Städte entspre­chende Abschlags­zah­lungen. Der Betrag von 1500 Euro soll insbe­son­dere kleine und mittlere Unter­nehmen, zum Beispiel Handwerks­be­triebe, unbüro­kra­tisch dabei unter­stützen, schnell wieder den Geschäfts­be­trieb aufzu­nehmen. (Quelle: www.medien­ser­vice.sachsen.de/medien/news/184907) Stundung von Steuern Bis 30. September 2013 können vom Hochwasser betrof­fene Unter­nehmen und Privat­per­sonen eine Stundung der Steuern des Bundes und des Landes und die Voraus­zah­lung auf die Einkommen unter Darle­gung der Verhält­nisse ohne größere Nachweise beantragen. Auf die Erhebung von Stundungs­zinsen kann in der Regel verzichtet werden. Anträge auf Stundung der nach dem 30. September 2013 fälligen Steuern und Anträge auf Anpas­sung der Voraus­zah­lung nach diesem Zeitpunkt sind beson­ders zu begründen. Die Stundung von Lohnsteuern und sonstigen Abzugs­steuern kann in der Regel aller­dings nicht gewährt werden. Vollstre­ckungs­auf­schub Von Vollstre­ckungs­maß­nahmen wird gegen­wärtig bei dem genannten Perso­nen­kreis bis 30. September 2013 bei allen rückstän­digen oder bis zu diesem Zeitpunkt fälligen oder fällig werdenden Steuern abgesehen. Steuer­er­leich­te­rung für Unter­nehmen Bei Wieder­aufbau ganz oder teilweise zerstörter Gebäude können auf Antrag im Wirtschafts­jahr der Fertig­stel­lung und in den beiden folgenden Wirtschafts­jahren zusätz­lich zur monat­li­chen Abschrei­bung insge­samt bis zu 30 Prozent der Herstel­lungs- oder Wieder­her­stel­lungs­kosten abgeschrieben werden. Bei beweg­li­chen Anlage­gü­tern, die als Ersatz für vernich­tete oder verlo­rene beweg­liche Anlage­güter angeschafft werden oder herge­stellt worden sind, können auf Antrag im Wirtschafts­jahr der Anschaf­fung oder Herstel­lung und in den beiden folgenden Wirtschafts­jahren neben der normalen Abschrei­bung bis zu insge­samt 50 Prozent der Anschaf­fungs- oder Herstel­lungs­kosten abgeschrieben werden. Die Sonder­ab­schrei­bung kann nur für Wirtschafts­güter in Anspruch genommen werden, die vor dem 1. Januar 2017 angeschafft oder herge­stellt worden. (Quelle: Erlass des Sächsi­schen Minis­te­riums für Finanzen vom 4. Juni 2013: „Maßnahmen zur Berück­sich­ti­gung der durch Hochwasser Anfang Juni 2013 entstan­denen Schäden“ 

Spenden­konten Arbeiter-Samariter-Bund Sachsen: Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 1888 BLZ 37020500 Kennwort "Hochwasser" Deutsches Rotes Kreuz Sachsen: Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 414141 BLZ 370 205 00 Kennwort "Nachbarn in Not" Caritas Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 202 BLZ 660 205 00 Kennwort "Flut Sachsen" Diakonie Bank für Kirche und Diakonie Konto 100 100 100 BLZ 350 601 90 Kennwort "Hochwasser 2013" Johan­niter-Unfall-Hilfe e. V., Landes­ver­band Sachsen Bank für Sozial­wirt­schaft Konto 433 11 02 BLZ 370 205 00 Kennwort "Hochwasser" Malteser Hilfdienst e. V. Pax Bank eG Konto 120 12 26011 BLZ 370 60 120 Kennwort "Hochwasser 2013" Verband Sächsi­scher Wohnungs­ge­nos­sen­schaften Stich­wort "Fluthilfe 2013" Dresdner Volks­bank Raiff­ei­sen­bank eG Konto 4804511020 BLZ 850 900 00 Stadt Colditz Deutsche Kredit­bank Konto 130 65 39 BLZ 120 300 00 Kennwort "Hochwasser" Stadt Grimma Sparkasse Muldental Konto 104 100 0800 BLZ 860 502 00 Kennwort "Spende Hochwasser 2013" Kolping­werk im Bistum Dresden-Meißen e.V. Bank: Volks­bank Leipzig Konto-Nr.: 307 658 089 BLZ: 860 956 04 Kennwort: Hochwas­ser­hilfe Sachsen Stadt Crimmit­schau Sparkasse Zwickau Konto 2258000044 BLZ 870 55 000 Stich­wort: HOCHWASSER Stadt­mis­sion Zwickau e. V. BLZ: 87055000 Sparkasse Zwickau Kto.-Nr.: 2201009980 Betreff: „Hochwas­ser­hilfe 2013“ DRK-Kreis­ver­band Glauchau e. V. BLZ: 87050000 Sparkasse Chemnitz Kto.-Nr.: 3627001302 Betreff: „Nachbarn in Not“ Stadt Chemnitz Sparkasse Chemnitz BLZ 87050000 Konto 37 37 37 0000 Kennwort: Hochwasser Aktion Deutsch­land Hilft Stich­wort: Hochwas­ser­hilfe 2013 Konto 10 20 30 Bank für Sozial­wirt­schaft BLZ 370 205 00 Spenden­hot­line: 0900 55 102030 (gebüh­ren­frei aus dem dt. Festnetz, Mobil­funk abwei­chend) Online-Spenden unter: www.Aktion-Deutsch­land-Hilft.de Charity SMS: SMS mit ADH10 an die 81190 senden (10 EUR zzgl. üblicher SMS-Gebühr, davon gehen direkt an Aktion Deutsch­land Hilft 9,83 EUR) Bistum Dresden-Meißen Konto 828 3001 LIGA-Bank Regens­burg BLZ 750 903 00 Kennwort  „Hochwasser Juni 2013“