Strafbefehle nach Blockade in Clausnitz
Die Blockade der Asylunterkunft in Clausnitz im Februar hat juristische Folgen für vier Beteiligte. Das Amtsgericht Freiberg hat Strafbefehle erlassen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Chemnitz sind in drei Fällen die Halter von Fahrzeugen betroffen, die damals den Zugang zur Unterkunft versperrten. Gegen sie wurde wegen Nötigung ermittelt. Eine Person soll sich wegen Beleidigung eines Polizisten verantworten. Die Ermittlungen gegen zwei beteiligte Polizisten wurden eingestellt. Ein grölender Mob von gut 100 Menschen hatte am 18. Februar versucht, die Ankunft von Flüchtlingen in dem Erzgebirgsort zu verhindern und deren Bus vor der Unterkunft blockiert. Die fremdenfeindlichen Krawalle brachten Clausnitz bundesweit in die Schlagzeilen, auch weil ein junger Flüchtling unter dem Gejohle der Demonstranten gewaltsam aus dem Bus gezerrt und in die Unterkunft gebracht worden war.