Strafvollzug in Sachsen wird neu geregelt
Sachsen hat ein neues Strafvollzugsgesetz. Der Landtag beschloss heute auch Änderungen an anderen, damit zusammenhängenden Gesetzen. Damit werden Neuregelungen von der Sozialtherapie über das Angebot zur Arbeit oder längere Besuchszeiten bis zur Wiedereingliederung getroffen. Auch Opfer von Straftaten profitieren von dem Gesetz, der Kontakt von verurteilten Straftätern zu ihren Opfern kann künftig leichter unterbunden werden, so Justizminister Jürgen Martens. In Sachsen gibt es zehn Justizvollzugsanstalten. Am 1. Mai waren dort laut Justizministerium 3630 Menschen inhaftiert, davon 570 in Untersuchungshaft. Auch die Unterbringung besonders schwerer Straftäter nach deren Haftverbüßung ist jetzt neu geregelt. Der Landtag beschloss ein Gesetz zur Sicherungsverwahrung. Es regelt unter anderem Unterbringung, Therapie und Arbeit der Betroffenen, die besser sein muss als die von Strafgefangenen.