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Strafvollzug in Sachsen wird neu geregelt

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Sachsen hat ein neues Straf­voll­zugs­ge­setz. Der Landtag beschloss heute auch Änderungen an anderen, damit zusam­men­hän­genden Gesetzen. Damit werden Neure­ge­lungen von der Sozial­the­rapie über das Angebot zur Arbeit oder längere Besuchs­zeiten bis zur Wieder­ein­glie­de­rung getroffen. Auch Opfer von Straf­taten profi­tieren von dem Gesetz, der Kontakt von verur­teilten Straf­tä­tern zu ihren Opfern kann künftig leichter unter­bunden werden, so Justiz­mi­nister Jürgen Martens. In Sachsen gibt es zehn Justiz­voll­zugs­an­stalten. Am 1. Mai waren dort laut Justiz­mi­nis­te­rium 3630 Menschen inhaf­tiert, davon 570 in Unter­su­chungs­haft. Auch die Unter­brin­gung beson­ders schwerer Straf­täter nach deren Haftver­bü­ßung ist jetzt neu geregelt. Der Landtag beschloss ein Gesetz zur Siche­rungs­ver­wah­rung. Es regelt unter anderem Unter­brin­gung, Therapie und Arbeit der Betrof­fenen, die besser sein muss als die von Straf­ge­fan­genen.