Streit um geplantes Freiheits- und Einheitsdenkmal kommt vor Gericht
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Der Streit um das geplante Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig ist jetzt ein Fall für das Oberlandesgericht Dresden. Wie die Stadt bestätigte, haben die Architekten des Entwurfs „70.000“ Beschwerde gegen das Weiterentwicklungsverfahren des Kulturamtes eingereicht. Sie halten dieses für unzulässig. Hintergrund: Nach einem zunächst ersten Platz im Wettbewerb rutschten sie in einer zweiten Entscheidung plötzlich auf Platz 3. Kommenden Dienstag ist dazu nun am Oberlandesgericht eine mündliche Verhandlung geplant.