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Streit um Leipziger Einheitsdenkmal – Nachprüf­verfahren könnte neu aufgerollt werden

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Im Streit um das Leipziger Freiheits- und Einheits­denkmal muss das Nachprüf­ver­fahren offenbar noch einmal wieder­holt werden. Das Oberlan­des­ge­richt in Dresden hatte am Dienstag einer Beschwerde vorläufig zugestimmt. Demnach hätte die Jury inner­halb des Verfah­rens nicht ausge­wech­selt werden dürfen. Zudem müsse das Preis­ge­richt alle Bewer­tungs­kri­te­rien vorab offen­legen. Die drei Erstplat­zierten könnten ihre Entwürfe dann nochmal überar­beiten. Das endgül­tige Urteil soll am 25. Februar fallen.