Streit um Leipziger Einheitsdenkmal – Oberlandesgericht rügt fehlende Transparenz
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Im Streit um das geplante Leipziger Einheitsdenkmal hat das Oberlandesgericht Dresden am Donnerstag seine vorläufige Auffassung verlesen. Demnach hätte das so genannte Nachprüfverfahren in der ursprünglichen Besetzung der Jury durchgeführt werden müssen. Auch die fehlende Transparenz der Bewertungskriterien wurde kristisiert. Die Macher des Entwurfs „70.000“ hatten gegen das Weiterentwicklungsverfahren der Stadt Beschwerde eingelegt. Nach einer Neubewertung waren sie von Platz eins auf Platz 3 gerutscht. Eine Entscheidung zu dem Fall wird Ende Februar erwartet.