Tod eines Obdachlosen - erster Angeklagter sagt im Prozess aus
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen aus Oschatz hat sich ein erster Angeklagter zu den Vorwürfen geäußert. Der 17-Jährige gestand am Landgericht Leipzig, an den brutalen Tritten gegen den 50-Jährigen beteiligt gewesen zu sein. Laut seiner Aussage habe der Jugendliche aus Gruppenzwang bei der Tat mitgemacht – er wollte kein Außenseiter sein. Der 17-Jährige und vier weitere Männer im Alter zwischen 16 und 27 Jahren sollen im vergangenen Mai solange auf den Obdachlosen eingetreten haben, bis dieser nur noch geröchelt habe. Das Opfer starb wenige Tage später im Krankenhaus. Am Nachmittag sollen Zeugen vernommen werden. Das Urteil soll Ende April fallen. Den Jugendlichen droht eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis, den Erwachsenen sogar lebenslange Haft.