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Tod eines Obdachlosen - erster Angeklagter sagt im Prozess aus

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Im Prozess um den gewalt­samen Tod eines Obdach­losen aus Oschatz hat sich ein erster Angeklagter zu den Vorwürfen geäußert. Der 17-Jährige gestand am Landge­richt Leipzig, an den brutalen Tritten gegen den 50-Jährigen betei­ligt gewesen zu sein. Laut seiner Aussage habe der Jugend­liche aus Gruppen­zwang bei der Tat mitge­macht – er wollte kein Außen­seiter sein. Der 17-Jährige und vier weitere Männer im Alter zwischen 16 und 27 Jahren sollen im vergan­genen Mai solange auf den Obdach­losen einge­treten haben, bis dieser nur noch geröchelt habe. Das Opfer starb wenige Tage später im Kranken­haus. Am Nachmittag sollen Zeugen vernommen werden. Das Urteil soll Ende April fallen. Den Jugend­li­chen droht eine Höchst­strafe von zehn Jahren Gefängnis, den Erwach­senen sogar lebens­lange Haft.