Tod von Mutter und Kind - Sozialarbeiter freigesprochen
Im Berufungsprozess um den Tod einer Drogensüchtigen und ihres zweijährigen Sohnes ist am Landgericht das Urteil gefallen. Der zuständige Sozialarbeiter wurde vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Dem 42-Jährigen seien keine Pflichtversäumnisse anzulasten, so das Gericht. Mit seiner Entscheidung folgte es dem Antrag des Verteidigers. Rechtsanwalt Stephan Flemming hatte ausgeführt, sein Mandant habe zu keinem Zeitpunkt einen konkreten Anhaltspunkt dafür gehabt, dass das Wohl des Kindes gefährdet sei. Die 26-Jährige war im Juni 2012 an einem Drogencocktail gestorben, das Kind verdurstete. Das Amtgericht hatte den Sozialarbeiter in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt. Beide Seiten legten Berufung ein.