Tod von Mutter und Kind – Staatsanwaltschaft legt Revision ein
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Gegen den Freispruch eines Sozialarbeiters am Landgericht Leipzig hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag Revision eingelegt, so ein Gerichtssprecher. Nun soll das Oberlandesgericht in Dresden das Urteil prüfen. Der 42-jährige Tino H. wurde am Mittwoch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert. Eine junge Frau, die der Sozialarbeiter betreute, war im Juni 2012 an einem Drogencocktail gestorben – ihr 2-Jähriger Sohn verdurstete.