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Tod von Mutter und Kind – Staatsan­waltschaft legt Revision ein

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Gegen den Freispruch eines Sozial­ar­bei­ters am Landge­richt Leipzig hat die Staats­an­walt­schaft am Donnerstag Revision einge­legt, so ein Gerichts­spre­cher. Nun soll das Oberlan­des­ge­richt in Dresden das Urteil prüfen. Der 42-jährige Tino H. wurde am Mittwoch vom Vorwurf der fahrläs­sigen Tötung freige­spro­chen worden. Die Staats­an­walt­schaft hatte eine Geldstrafe gefor­dert. Eine junge Frau, die der Sozial­ar­beiter betreute, war im Juni 2012 an einem Drogen­cock­tail gestorben – ihr 2-Jähriger Sohn verdurs­tete.