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Tödlicher Angriff im Auwald: Verteidiger kritisiert Beweisaufnahme

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Rund zwei Jahre nach der brutalen Tötung einer jungen Mutter im Leipziger Auwald hat der Verteidiger am Dienstag in einem langen Plädoyer kritisiert, dass die Beweisaufnahme seinen Mandaten einseitig belastet habe. „In diesem Verfahren wurde gezielt nur nach Umständen gesucht, die den Angeklagten belasten und ihn in einem schlechten Licht darstellen“, sagte der Anwalt Kevin Georg Rebentrost.

Der Prozess sollte ursprünglich im Dezember 2020 abgeschlossen sein und hatte sich wegen zahlreicher Anträge der Verteidigung verzögert. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der damals 31-jährige Angeklagte seiner früheren Lebensgefährtin auflauerte und sie von hinten angriff.

Mindestens zehn Mal soll er mit einem Hammer auf den Kopf der 37-Jährigen eingeschlagen haben, als sie mit ihrem Baby im Wald spazieren ging. Die Frau erlag zwei Tage später seinen Verletzungen, der Säugling blieb unverletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Das spätere Opfer hatte bereits vor der Tat ein Gewaltschutzverfahren gegen den Ex-Lebensgefährten erwirkt. Sie warf ihm vor, dass er sie in Chat-Nachrichten beleidigt und bedroht habe. Außerdem schilderte sie der Polizei, dass der Tatverdächtige sie und einen Begleiter bereits im August 2018 angegriffen habe. Er soll ihrem Begleiter ein Stück aus dem Ohr gebissen und seine Augen verletzt haben.

Der Verteidiger des Angeklagten stellte am Dienstag die Schilderungen des späteren Opfers und des Zeugen infrage: Sein Mandant habe nur aus Notwehr gehandelt, argumentierte Rebentrost. Zudem habe das spätere Opfer vor der Tat keinen Grund gehabt, Angst vor seinem Mandanten zu haben. Dieser habe ihr vor der Tat weder aufgelauert noch sie beleidigt. Das sei rückwirkend so interpretiert worden, so der Verteidiger. Er warf der Staatsanwaltschaft mehrfach vor, ein einseitiges „Narrativ“ aufgebaut zu haben.

Oberstaatsanwalt Ulrich Jakob habe eine bestimmte Vorstellung vom Charakter seines Mandanten, kritisierte Rebentrost. Die gesamte Beweisaufnahme darauf ausgerichtet, diese Vorstellung zu beweisen. Die Einlassungen sorgten bei den Nebenklägern am Dienstag immer wieder für Kopfschütteln.

Sein stundenlanges Plädoyer dauerte am Dienstagnachmittag an. Zuvor hatte die Anwältin eines Nebenklägers der Verteidigung vorgeworfen, das Verfahren mit unnötigen Anträgen verschleppt zu haben. (dpa)