Tödlicher Streit in Flüchtlingsheim beschäftigt weiter Justiz
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Der tödliche Streit zwischen zwei Syrern in einer Leipziger Asylbewerberunterkunft wird die sächsische Justiz weiter beschäftigen. Der Anwalt des Verurteilten 25-Jährigen hat Berufung eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Damit muss der Fall neu aufgerollt werden. Das Landgericht hatte den 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er soll einem 18-jährigen Landsmann während eines Streits im Juli vergangenen Jahres tödliche Stichwunden zugefügt haben. Der Angeklagte selbst hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe plädiert.