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Tödlicher Streit in Flüchtlingsheim beschäftigt weiter Justiz

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Der tödliche Streit zwischen zwei Syrern in einer Leipziger Asylbe­wer­ber­un­ter­kunft wird die sächsi­sche Justiz weiter beschäf­tigen. Der Anwalt des Verur­teilten 25-Jährigen hat Berufung einge­legt, teilte ein Gerichts­spre­cher mit. Damit muss der Fall neu aufge­rollt werden. Das Landge­richt hatte den 25-Jährigen zu dreiein­halb Jahren Haft verur­teilt. Er soll einem 18-jährigen Lands­mann während eines Streits im Juli vergan­genen Jahres tödliche Stich­wunden zugefügt haben. Der Angeklagte selbst hatte sich zu den Vorwürfen nicht geäußert. Die Staats­an­walt­schaft hatte fünf Jahre Haft gefor­dert, die Vertei­di­gung für eine Bewäh­rungs­strafe plädiert.