Trotz Volljährigkeit gibt es Kindergeld
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Nächste Woche läuft die letzte Schulwoche in Sachsen und viele Jugendliche hören mit der Schule auf. Wenn volljährige Jugendliche nach der Schule mit Studium, Ausbildung oder einer weiterführenden Schule weitermachen, gibt es trotzdem Kindergeld. Das gilt auch, wenn die volljährigen Kinder den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr machen. Das hat die Familienkasse Sachsen mitgeteilt. Wichtig ist nur, dass Eltern der Familienkasse darüber einen Nachweis schicken - z.B. die Kopie vom Lehrvertrag. Infos und Formulare gibt es bei der sächsischen Familienkasse online oder telefonisch. Oder direkt in den Standorten Plauen, Chemnitz, Leipzig, Riesa oder Bautzen. www.familienkasse.de
