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Unfall auf der Toilette - ein Dienstunfall?

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Das Verwal­tungs­ge­richt in Leipzig beschäf­tigt sich am Donnerstag mit einem kuriosen, aber auch grund­le­genden Fall. Es soll geprüft werden, ob es ein Dienst­un­fall ist, wenn eine Beamtin während der Arbeits­zeit auf die Toilette geht und sich dort den Kopf anschlägt. Der Fall kommt aus Berlin - dort hatte sich eine Beamtin an einem Fenster gestoßen, das offen stand. Wenn es nach dem Land Berlin geht, ist der Gang zum Klo eine rein private Angele­gen­heit. Doch das Verwal­tungs­ge­richt in Berlin sah das anders, Donnerstag wird es nun vor dem Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig verhan­delt.