Unfall auf der Toilette - ein Dienstunfall?
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Das Verwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am Donnerstag mit einem kuriosen, aber auch grundlegenden Fall. Es soll geprüft werden, ob es ein Dienstunfall ist, wenn eine Beamtin während der Arbeitszeit auf die Toilette geht und sich dort den Kopf anschlägt. Der Fall kommt aus Berlin - dort hatte sich eine Beamtin an einem Fenster gestoßen, das offen stand. Wenn es nach dem Land Berlin geht, ist der Gang zum Klo eine rein private Angelegenheit. Doch das Verwaltungsgericht in Berlin sah das anders, Donnerstag wird es nun vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.