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Untersuchungsbericht: Viele Fehler bei Sicherheits­behörden im Fall Al-Bakr

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Eine Exper­ten­kom­mis­sion hat am Diens­tag­nach­mittag die Ergeb­nisse ihrer Unter­su­chung im Fall des Terror­ver­däch­tigen Al Bakr vorge­stellt. Demnach haben die Sicher­heits­be­hörden im Umgang mit dem Fall in vielen Punkten versagt. Es habe beim LKA nur eine Führungs­gruppe mit zuwenig Personal gegeben, die nicht durch­gängig besetzt war. Kommis­si­ons­leiter Herbert Landau, ehema­lige Bundes­ver­fas­sungs­richter, sagte: "Der Führungs­stab der Polizei war nicht durch­ge­hend besetzt. Das war ein Fehler." Außerdem habe das Bundes­kri­mi­nalamt nicht auf Perso­nal­eng­pässe reagiert. Die Bundes­be­hörden hätten den Fall an sich ziehen müssen. "Es hat ein durch­gän­giger funktio­nie­render Führungs­stab gefehlt", so Landau. Für den Innen­mi­nister eine Ohrfeige.Al-Bakr hatte sich Anfang Oktober eine Festnahme in Chemnitz entzogen und war in Leipzig von Lands­leuten überwäl­tigt und der Polizei übergeben worden. Zwei Tage später hatte er sich in der U-Haft in der JVA Leipzig erhängt."Zum Teil sind die Fehler auf erheb­liche Anspan­nung in einer brisanten Lage, eine massive Belas­tung über viele Stunden hinweg und auch auf eine offen­kundig erheb­liche Verun­si­che­rung des Perso­nals in Polizei und Justiz im Umgang mit islamis­ti­schen Gewalt­tä­tern zurück­zu­führen, gepaart mit kultu­reller Fremd­heit und Sprach­bar­rieren", hieß es in dem Bericht. Zudem sei es der bundes­weit erste Zugriff auf einen poten­zi­ellen islamis­ti­schen Selbst­mord­at­ten­täter - mutma­ß­lich mit Spreng­stoff­weste ausge­stattet - gewesen."Kein Staats­ver­sagen"Es sei ein exempla­ri­scher Fall, aber kein Staats­ver­sagen oder "typisch sächsisch", so die Einschät­zung von Kommis­si­ons­leiter Landau. Ein solcher Fall hätte auch in anderen Ländern auftreten können. Verfas­sungs­schutz von Land und Bund hätten bei der Überwa­chung und Aufklä­rung Al-Bakrs gute Arbeit geleistet, sagte der frühere Verfas­sungs­schutz­chef Heinz Fromm aus der Unter­su­chungs­kom­mis­sion. Die Fehler im Fall Al-Bakr seien jedoch an keiner Stelle wider besseren Wissens erfolgt, hieß es von der Unter­su­chungs­kom­mis­sion.  Die Exper­ten­kom­mis­sion hat Bund und Land folgende Punkte empfohlen:- Eine Auswei­tung der Video­über­wa­chung- Ein Fachdienst­per­sonal-Pool im Zusam­men­hang mit islamis­ti­schen Gewalt­tä­tern über Länder­grenzen hinaus- Ein Austausch-Portal müsse einge­richtet werdenDie Exper­ten­kom­mis­sion schlägt gesetz­liche Änderungen beim Bund vor, der Daten­aus­tausch zwischen Diensten, Behörden und Polizei müsse verbes­sert werden. Das Fachper­sonal zwischen den Ländern müss mehr vernetzt werden.Der Bericht der Exper­ten­kom­mis­sion basiert den Angaben zufolge auf der Auswer­tung zahlrei­cher Behör­den­akten sowie auf 97 Gesprä­chen mit Personen, die auf unter­schied­li­chen Ebenen mit dem Fall befasst waren.