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Urteil am Bundesver­wal­tungsgericht: Rundfunkgebühr für Computer bleibt

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Die Rundfunk­ge­bühr für inter­net­fä­hige Computer bleibt bestehen. Das hat am Vormittag das Leipziger Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt entschieden. Damit wurden die Klagen von zwei Rechts­an­wälten und einem Studenten gegen die Gebühr von 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten angegeben, ihren Computer nicht für den Empfang von öffent­lich-recht­li­chen Programmen zu nutzen. Die Richter entschieden jedoch, dass ein inter­net­fä­higer PC ein Rundfunk­emp­fangs­gerät ist – unabhängig von der einzelnen Nutzung. Damit werden auch in Zukunft Gebühren für den Computer fällig – aller­dings nur, wenn es keine andere Empfangs­ge­räte wie Radio oder TV im Haushalt gibt. Derzeit betrifft das rund 200.000 Gebüh­ren­zahler in Deutsch­land.