Urteil am Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkgebühr für Computer bleibt
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Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer bleibt bestehen. Das hat am Vormittag das Leipziger Bundesverwaltungsgericht entschieden. Damit wurden die Klagen von zwei Rechtsanwälten und einem Studenten gegen die Gebühr von 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten angegeben, ihren Computer nicht für den Empfang von öffentlich-rechtlichen Programmen zu nutzen. Die Richter entschieden jedoch, dass ein internetfähiger PC ein Rundfunkempfangsgerät ist – unabhängig von der einzelnen Nutzung. Damit werden auch in Zukunft Gebühren für den Computer fällig – allerdings nur, wenn es keine andere Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt gibt. Derzeit betrifft das rund 200.000 Gebührenzahler in Deutschland.