++ EIL ++

Urteil gegen Lok-Hooligan bestätigt.

Zuletzt aktualisiert:

Das Urteil gegen einen Leipziger wegen Hetze im Internet ist rechts­kräftig. Zur Verhand­lung am Amtsge­richt Grimma am Mittwoch hatte sich der Angeklagte von seinem Anwalt vertreten lassen. Er selbst erschien nicht in Grimma. Das Gericht wird nun aber noch über die Höhe des Straf­maßes befinden. Ursprüng­lich sollte er 90 Tages­sätze zu jeweils 30,00 € zahlen. Das könne er jedoch nicht leisten, hieß es. Der 26-jährige Kampf­sportler hatte auf Facebook das Bild eines Leipziger Journa­listen als Fahndungs­aufruf verbreitet und ihn als Kinder­schänder diffa­miert. Er wurde daraufhin massiv bedroht.