Urteil gegen Lok-Hooligan bestätigt.
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Das Urteil gegen einen Leipziger wegen Hetze im Internet ist rechtskräftig. Zur Verhandlung am Amtsgericht Grimma am Mittwoch hatte sich der Angeklagte von seinem Anwalt vertreten lassen. Er selbst erschien nicht in Grimma. Das Gericht wird nun aber noch über die Höhe des Strafmaßes befinden. Ursprünglich sollte er 90 Tagessätze zu jeweils 30,00 € zahlen. Das könne er jedoch nicht leisten, hieß es. Der 26-jährige Kampfsportler hatte auf Facebook das Bild eines Leipziger Journalisten als Fahndungsaufruf verbreitet und ihn als Kinderschänder diffamiert. Er wurde daraufhin massiv bedroht.