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Urteil im Bautzener Vergewal­ti­gungsprozess verkündet

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Ein Bautzener ist wegen schwerer Verge­wal­ti­gung zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verur­teilt. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forde­rung der Staats­an­walt­schaft. Die Ankla­ge­ver­tre­terin hatte sieben Jahre verlangt. Dagegen sah die Vertei­di­gerin die Vorwürfe als nicht zweifels­frei erwiesen an und plädierte auf Freispruch.Nach Überzeu­gung der Bautzener Kammer des Landge­richts Görlitz hatte der Angeklagte seiner Freundin ein hypno­ti­sie­rendes Medika­ment in den Kaffee gemischt und sie dann in willen­losem Zustand verge­wal­tigt. Die Frau war ihm für 22 Stunden ausge­lie­fert. Der 57-Jährige machte außerdem Bilder mit seinem Smart­phone von der auf der Couch liegenden 58-Jährigen. In ihrem Blut wurden Spuren des Medika­ments „Tavor“ festge­stellt, eines starken Beruhi­gungs­mit­tels, das ihm verschrieben worden war. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. Beobachter rechnen damit, dass sowohl die Vertei­di­gung als auch die Staats­an­walt­schaft den Bundes­ge­richtshof anrufen werden. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.