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Urteil im Hebammen-Prozess verschoben

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Im Hebammen-Prozess wurden am Landge­richt am Mittwoch die Plädoyers gehalten – das Urteil fällt aller­dings erst am 14. Mai. Die Richter sehen noch weiteren Beratungs­be­darf. In ihrem Plädoyer forderte die Staats­an­walt­schaft  eine Verur­tei­lung der 50-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen fahrläs­siger Tötung und Körper­ver­let­zung. Die Vertei­diger hoffen während­dessen auf einen Freispruch. Die Hebamme der Uniklinik soll 2008 vor der Geburt des kleinen Tony fatale Fehler gemacht haben. Der eigent­lich gesunde Junge kam nach einer Not-Opera­tion schlie­ß­lich hirntot zur Welt.