Urteil im Hebammen-Prozess verschoben
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Im Hebammen-Prozess wurden am Landgericht am Mittwoch die Plädoyers gehalten – das Urteil fällt allerdings erst am 14. Mai. Die Richter sehen noch weiteren Beratungsbedarf. In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung der 50-jährigen Angeklagten zu einer Geldstrafe von 6000 Euro wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Die Verteidiger hoffen währenddessen auf einen Freispruch. Die Hebamme der Uniklinik soll 2008 vor der Geburt des kleinen Tony fatale Fehler gemacht haben. Der eigentlich gesunde Junge kam nach einer Not-Operation schließlich hirntot zur Welt.