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Urteil im kino.to-Fall soll Abschreckung erzeugen

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Mit dem Urteil gegen den Chefpro­gram­mierer des illegalen Filmpor­tals kino.to erhofft sich die General­staats­an­walt­schaft eine abschre­ckende Wirkung auf Betreiber ähnli­cher Inter­net­seiten. Es werde deutlich, dass Inter­net­kri­mi­na­lität verfolgt und auch geahndet werde, hieß es. Bastian P. war gestern vom Landge­richt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verur­teilt worden. Grund: massen­hafte gewerbs­mä­ßige Verlet­zung des Urheber­rechts. Der Draht­zieher der Bande wartet noch auf seinen Prozess.