Urteil im kino.to-Fall soll Abschreckung erzeugen
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Mit dem Urteil gegen den Chefprogrammierer des illegalen Filmportals kino.to erhofft sich die Generalstaatsanwaltschaft eine abschreckende Wirkung auf Betreiber ähnlicher Internetseiten. Es werde deutlich, dass Internetkriminalität verfolgt und auch geahndet werde, hieß es. Bastian P. war gestern vom Landgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Grund: massenhafte gewerbsmäßige Verletzung des Urheberrechts. Der Drahtzieher der Bande wartet noch auf seinen Prozess.