Urteil zu tödlichem Angriff auf Dresdner Polizisten: zehneinhalb Jahre für Autoschieber
10 Jahre und 6 Monate - das Landgericht Cottbus hat am Vormittag das Urteil zum tödlichen Angriff auf den Dresdner Polizisten Maximilian Stoppa verkündet. Es ging nicht von Mord aus, sondern sprach den 27-jährigen Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig.Dagegen konnte die Kammer keinen Tötungsvorsatz erkennen.
Die Zivilstreife hatte den Autoschieber im Januar vergangenen Jahres verfolgt. In Lauchhammer sollte der Jeep Grand Cherokee angehalten, der Fahrer kontrolliert werden. In diesem Moment raste der Fahrer des Pilotautos, das die Fluchtroute der Autoschieber absichern sollte, auf den Polizisten zu, der ausgestiegen war, um vermutlich den Nagelgurt aus dem Auto zu holen, mit dem er den Autoschieber stoppen wollte. „Der Polizist wurde auf die Motorhaube aufgeladen und nach 15 Metern abgeworfen“, so Richter Frank Schollbach. Er schlug mit dem Kopf auf der Straße auf und verstarb an Ort und Stelle.
Mit dem Tod des Polizisten habe der Angeklagte rechnen müssen. Gleichwohl habe er nichts unternommen, den Tod abzuwenden, also etwa eine Gefahrenbremsung einzuleiten. „Aber zwischen dem Erkennen des Anhaltens des Pkw und bis zur Kollision war es nur eineinhalb Sekunden. Zu diesem Zeitpunkt war für ihn die Kollision nicht mehr vermeidbar“, begründete der Richter das Urteil der Kammer.
Der Verteidiger hatte zu Beginn des Prozesses die Einstellung des Verfahrens – mit der Begründung, dass der Angeklagte bereits in Hildesheim für den Autodiebstahl in Niedersachsen verurteilt worden sei. Alles was dann auf der Flucht passiert sei, war nach Ansicht des Rechtsanwalts eine Tat. Eine erneute Verurteilung sei deshalb unzulässig. Diese Argumentation folgte das Gericht nicht. In seinem Schlußvortrag plädierte der Vrerteidiger auf eine Freiheitsstrae von höchstens achteinhalb Jahren. Dagegen forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslänglich wegen Mordes. Der Angeklagte habe mit seiner Tat als Bandenmitglied die Beteiligung an einem Autodiebstahl verdecken wollen.
Der Pole bedauerte die Tat. Sein Schweigen brach er aber erst am Ende der Beweisaufnahme. Er würde das gern ungeschehen machen, ließ er über seinen Verteidiger erklären. Zur Tatzeit stand er unter Drogen. Um seinen Rauschgiftkonsum zu finanzieren, übernahm er den „Job“.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie Revisioin einlegen wird.
Zur Urteilsverkündung waren Kollegen des getöteten Maximilan Stoppa gekommen. Dessen Mutter und Lebensgefährtin verfolgten den Prozess ebenfalls. Sie hatten ein Bild des Verstorbenen aufgestellt.

