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Urteil im Mordprozess Jasmin K. noch nicht rechtskräftig - Staatsan­waltschaft prüft Revision

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Das Urteil im Prozess um die getötete Jasmin K. aus Frohburg ist noch nicht rechts­kräftig. Beiden Seiten haben eine Woche Zeit in Revision zu gehen. Zumin­dest die Staats­an­walt­schaft kündigte an, dies zu prüfen. Ziel ist es, die beson­dere Schwere der Schuld festzu­stellen. Der Täter könnte so nicht schon vorzeitig nach 15 Jahre Haft entlassen werden. Der 24 Jährige Sebas­tian S. war am Freitag am Landge­richt wegen Mordes zu lebens­langer Haft verur­teilt worden. Er hatte die 19-jährige Jasmin nach einem gemein­samen Disco­be­such im Juni erdros­selt.