Urteil im Mordprozess Jasmin K. noch nicht rechtskräftig - Staatsanwaltschaft prüft Revision
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Das Urteil im Prozess um die getötete Jasmin K. aus Frohburg ist noch nicht rechtskräftig. Beiden Seiten haben eine Woche Zeit in Revision zu gehen. Zumindest die Staatsanwaltschaft kündigte an, dies zu prüfen. Ziel ist es, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Der Täter könnte so nicht schon vorzeitig nach 15 Jahre Haft entlassen werden. Der 24 Jährige Sebastian S. war am Freitag am Landgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte die 19-jährige Jasmin nach einem gemeinsamen Discobesuch im Juni erdrosselt.