Urteil im Prozess gegen Serienmörder von Groitzsch noch nicht rechtskräftig
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Im Prozess gegen den Dreifachmörder von Groitzsch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Guido N. war am Mittag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Dabei stellte das Landgericht auch eine besondere Schwere der Schuld fest – das heißt, der 41-Jährige kann nicht vorzeitig nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Gegen das Urteil will Guido N. vermutlich in Revision gehen. Laut Pflichtverteidiger Malte Heise fühlt sich sein Mandant weiter als Opfer – er stellte die Taten als Notwehr dar.Die Verteidigung hat eine Woche Zeit in Revision zu gehen. Guido N. soll 2009 und 2010 insgesamt drei junge Männer in Groitzsch kaltblütig erschossen haben.
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Pflichtverteidiger Malte Heise