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Urteil im Prozess gegen Serienmörder von Groitzsch noch nicht rechtskräftig

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Im Prozess gegen den Dreifach­mörder von Groitzsch ist das Urteil noch nicht rechts­kräftig. Guido N. war am Mittag zu einer lebens­langen Haftstrafe verur­teilt worden. Dabei stellte das Landge­richt auch eine beson­dere Schwere der Schuld fest – das heißt, der 41-Jährige kann nicht vorzeitig nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden. Gegen das Urteil will Guido N. vermut­lich in Revision gehen. Laut Pflicht­ver­tei­diger Malte Heise fühlt sich sein Mandant weiter als Opfer – er stellte die Taten als Notwehr dar.Die Vertei­di­gung hat eine Woche Zeit in Revision zu gehen. Guido N. soll 2009 und 2010 insge­samt drei junge Männer in Groitzsch kaltblütig erschossen haben.

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Pflicht­ver­tei­diger Malte Heise