Urteil - Ladenöffnung am Sonntag bleibt - Waschanlagen müssen schließen
Zuletzt aktualisiert:
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat die Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen gekippt, das Ladenöffnungsgesetz aber ansonsten bestätigt. Kommunen dürfen demnach weiterhin vier bis fünf verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr organisieren.Auch Videotheken dürfen in Sachsen weiterhin sonntags ab 12.00 Uhr öffnen. Das sei mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Sonntagsruhe vereinbar, so die Richter. SPD und Linke hatte gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz geklagt und mit ihrer Klage für einen besseren Schutz der Sonntagsruhe damit nur einen kleinen Teilerfolg erzielt.