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Urteil - Ladenöffnung am Sonntag bleibt - Waschanlagen müssen schließen

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Der sächsi­sche Verfas­sungs­ge­richtshof hat die Sonntags­öff­nung von Autowasch­an­lagen gekippt, das Laden­öff­nungs­ge­setz aber ansonsten bestä­tigt. Kommunen dürfen demnach weiterhin vier bis fünf verkaufs­of­fenen Sonntage pro Jahr organi­sieren.Auch Video­theken dürfen in Sachsen weiterhin sonntags ab 12.00 Uhr öffnen. Das sei mit dem verfas­sungs­recht­lich gebotenen Schutz der Sonntags­ruhe vereinbar, so die Richter. SPD und Linke hatte gegen das sächsi­sche Laden­öff­nungs­ge­setz geklagt und mit ihrer Klage für einen besseren Schutz der Sonntags­ruhe damit nur einen kleinen Teiler­folg erzielt.