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Urteil um Verdienstausfall bei fehlendem Kitaplatz erwartet

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Am Oberlan­des­ge­richt Dresden wird am Mittwoch-Mittag das Urteil um Verdienst­aus­fall bei fehlenden Kinder­be­treu­ungs­plätzen erwartet. Das Landge­richt Leipzig hatte Leipzig zur Zahlung des Verdienst­aus­falls an drei Mütter verur­teilt, die für ihre Klein­kinder nicht recht­zeitig einen Kita-Platz fanden. Seit dem 1. August 2013 besteht bundes­weit ein Rechts­an­spruch auf einen Betreu­ungs­platz für Kinder unter drei Jahren. Dennoch wehrte sich die Stadt gericht­lich.