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Urteil zur Messerattacke an der Sachsenbrücke: Täter kommt in Psychiatrie

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Nach der Messerattacke aus dem April, bei der eine Frau an an der Sachsenbrücke verletzt wurde, steht nun das Urteil fest. Das Landgericht sprach den 35-jährigen Angeklagten frei, da er Schuldunfähig ist. Das hatte zuvor ein Gutachten bestätigt. Demnach ist er Schizophren.

Auf freien Fuß kommt er aber nicht. Das Gericht hat angeordnet, dass der Angreifer in einer Psychiatrie untergebracht wird. Wie uns eine Sprecherin des Landgerichts gesagt hat, kommt der 35-Jährige in die Psychatrie in Altscherbitz. Solange er eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstelle, werde er dort bleiben. Das werden Ärzte regelmäßig prüfen.