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Urteile im Anneli-Prozess gefallen

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Die Entführer der Unter­neh­mer­tochter Anneli-Marie aus Robschütz (Landkreis Meißen) sollen lebens­lang bezie­hungs­weise für achtein­halb Jahre ins Gefängnis. Das Dresdner Landge­richt verur­teilte Markus B. und Norbert K. am Montag­nach­mittag wegen Mordes in Tatein­heit mit erpres­se­ri­schem Menschen­raub mit Todes­folge. Bei Markus B. wurde zudem eine beson­dere Schwere der Schuld festge­stellt. Er hatte die 17-jährige Gymna­si­astin im August vergan­genen Jahres nach Ansicht der Richter aus Angst vor Entde­ckung brutal mit Kabel­bin­dern und Spann­gurt erstickt. Sein Komplize Norbert K. wurde des Mordes durch Unter­lassen schuldig befunden, weil er die Tat nicht verhin­dert hat.Markus B. und Norbert K. nahmen das Urteil reglos entgegen. Auch die Familie ihres Opfers - Annelis Mutter, Vater, Schwester und Bruder - blieben bei der Verkün­dung äußer­lich gefasst. Nach dem Richter­spruch wollten sie sich nicht öffent­lich äußern.Gegen das Urteil ist Revision möglich. Sowohl Staats­an­walt­schaft als auch Vertei­di­gung hielten sich diesen Weg zunächst offen. Der heute 40-jährige Markus B. und der 62-jährige Norbert K. hatten Anneli nach Überzeu­gung der Kammer nahe des elter­li­chen Hauses im Kreis Meißen entführt, um 1,2 Millionen Euro von ihrem Vater zu erpressen. An das Geld kamen sie aber nicht.Nach Einschät­zung der Ermittler war die Tat "dilet­tan­tisch geplant". Anneli wurde einen Tag später erdros­selt und verscharrt, ihre Leiche nach drei Tagen auf dem Anwesen der Schwie­ger­mutter von Markus B. gefunden.  Der Koch aus Pforz­heim in Baden-Württem­berg war hoch verschuldet, hatte bereits eine krimi­nelle Vergan­gen­heit und saß auch schon im Gefängnis. Im gesamten Verfahren hat Markus B. geschwiegen.Bei Norbert K. hatte die Anklage auf Mord durch Unter­lassen plädiert, weil er die Jugend­liche mehrfach hätte retten können. Stunden­lang war er allein mit ihr. Da der 62-Jährige aber bei der Aufklä­rung half, Reue zeigte und im Gegen­satz zu Markus B. nicht vorbe­straft ist, hatte die Staats­an­walt­schaft auf 15 Jahre plädiert.Mit ihrem Spruch blieb die Kammer am Montag weit darunter. "Es ist ausge­schlossen, hier nicht zu mildern", sagte Richterin Birgit Wiegand. "Der Unrechts- und Schuld­ge­halt ist geringer als bei einem aktiven Tun." Die Tat des Markus B. sei hier als Vergleichs­maß­stab anzulegen. Außerdem habe Norbert K. über den eigenen Tatbei­trag hinaus für Aufklä­rung gesorgt. Insofern seien die achtein­halb Jahre gerecht­fer­tigt.  Die Vertei­di­gung sah dagegen keine Beweise für den Mordvor­wurf gegen Markus B. und hatte "im Zweifel zugunsten des Angeklagten" zwölf Jahre Freiheits­strafe verlangt. Der Anwalt von Norbert K. plädierte wegen Beihilfe vier Jahre und fünf Monate. (mit dpa)