++ EIL ++

Urteile im Oschatzer-Totschlagprozess gefallen

Zuletzt aktualisiert:

Im Prozess um den gewalt­samen Tod eines Obdach­losen in Oschatz sind am Landge­richt die Urteile gefallen. Die insge­samt sechs Angeklagten erhielten Haft- und Bewäh­rungs­strafen. Die beiden 27 und 28 Jahre alten Anstifter müssen wegen Totschlag für zehn und 13 Jahre ins Gefängnis. Drei Jugend­liche, die zum Tatzeit­punkt zwischen 16 und 18 Jahre alt waren, wurden zu Jugend­strafen von bis zu drei Jahren verur­teilt. Ein Mann, der die Tat beobachtet hatte und nicht einge­schritten war, wurde wegen unter­las­sener Hilfe­leis­tung zu einer Bewäh­rungs­strafe verur­teilt. Die Beschul­digten hatten im Mai 2011 einen 50-jährigen Obdach­losen zu Tode geprü­gelt.