Urteile im Oschatzer-Totschlagprozess gefallen
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen in Oschatz sind am Landgericht die Urteile gefallen. Die insgesamt sechs Angeklagten erhielten Haft- und Bewährungsstrafen. Die beiden 27 und 28 Jahre alten Anstifter müssen wegen Totschlag für zehn und 13 Jahre ins Gefängnis. Drei Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt waren, wurden zu Jugendstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Ein Mann, der die Tat beobachtet hatte und nicht eingeschritten war, wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Beschuldigten hatten im Mai 2011 einen 50-jährigen Obdachlosen zu Tode geprügelt.