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Urteile im Rohrbombenprozess gefallen – mehrjährige Haft- und Bewährungsstrafen für Angeklagte

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Im Prozess um die Rohrbom­ben­an­schläge auf Ticket­au­to­maten im Leipziger Umland ist der 19-jährige Haupt­täter zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verur­teilt worden. Für seine drei Komplizen verhängte das Amtsge­richt Bewäh­rungs­strafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren. Alle Beschul­digten hatten gestanden, Anfang des Jahres 12 Geräte aufge­bombt zu haben, um an die Geldkas­setten zu kommen – darunter in Grimma und Mockrehna. Ihre Beute 19.000 Euro Bargeld.Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.