Urteile im Rohrbombenprozess gefallen – mehrjährige Haft- und Bewährungsstrafen für Angeklagte
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Im Prozess um die Rohrbombenanschläge auf Ticketautomaten im Leipziger Umland ist der 19-jährige Haupttäter zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Für seine drei Komplizen verhängte das Amtsgericht Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und vier Monaten und zwei Jahren. Alle Beschuldigten hatten gestanden, Anfang des Jahres 12 Geräte aufgebombt zu haben, um an die Geldkassetten zu kommen – darunter in Grimma und Mockrehna. Ihre Beute 19.000 Euro Bargeld.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.