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Urteilsverkündung im KWL-Prozess

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Im Prozess gegen den Ex-Wasser­werke-Chef Klaus Heininger wird am Vormittag das Urteil erwartet. Dabei ist die Höhe des Straf­maßes für den 51-Jährigen völlig offen. Die Staats­an­walt­schaft forderte für Heininger gestern eine 7-jährige Haftstrafe und lag damit deutlich über der der Vertei­di­gung. Die hatte wegen straf­mil­dernder Umstände - wie dem abgelegten Geständnis - für eine Maximal-Freiheits­strafe von vier Jahren plädiert. Spannend bleibt also, wie sich der Richter entscheiden wird. Während der Verhand­lung hatte er Heininger bereits eine Strafo­ber­grenze von fünf Jahren zugesi­chert.