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Verabredung zum Mord – Staatsan­waltschaft geht gegen Freisprüche in Revision

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Im Prozess um einen mutma­ß­li­chen Mordkom­plott hat die Staats­an­walt­schaft Revision einge­legt. Das berichtet die LVZ. Die drei Angeklagten waren am Landge­richt aus Mangeln an Beweisen freige­spro­chen worden – der Bundes­ge­richtshof soll das Urteil nun auf mögliche Rechts­fehler prüfen, heißt es. Die Männer im Alter von 26 und 33 Jahren sollen geplant haben, einen Dresdner Geschäfts­mann zu töten. Dieser soll sie zuvor wegen geplatzter Drogen­ge­schäfte bedroht haben.