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Verbraucher­zentrale Sachsen gibt Tipps zum Geschenke-Umtausch

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Krawatte, Buch oder Küchen­ma­schine: Zwischen den Tagen wollen viele Sachsen Weihnachts­ge­schenke umtau­schen, die nicht gefallen oder die man schon hat. Michael Hummel von der Verbrau­cher­zen­trale Sachsen sagte unserem Sender, dass bei einem Umtausch aus Kulanz Kassen­zettel und Verpa­ckung mitge­bracht werden müssen. Wenn man das Gewähr­leis­tungs­recht geltend mache, etwa weil ein Artikel defekt ist, reiche der Nachweis für den Kauf – also z.B. der Kassenbon. Wenn die Ware defekt ist oder im Internet bestellt wurde, habe man Anspruch darauf, das Geld zurück­zu­be­kommen. Bei einem Umtausch aus Kulanz müsse man einen Gutschein bzw. eine Gutschrift des Händlers akzep­tieren. Bei Bestel­lungen in einem Inter­net­shop habe man mindes­tens zwei Wochen Zeit für einen Umtausch. Es gebe aber im Inter­net­handel auch längere Fristen, inner­halb derer man die Ware zurück­schi­cken könne. Generell gelte - egal ob im Internet oder im statio­nären Handel – dass nicht jede Ware zurück­ge­geben werden kann. Wenn z.B. bei Unter­wä­sche die Verpa­ckung entsie­gelt sei und der Kunde das Unter­mieder anpro­biert habe, könne man diese Ware anderen Kunden nicht zumuten. Auch bei CD, DVD oder Software, bei denen die Verpa­ckung geöffnet ist, sei der Umtausch ausge­schlossen. Dies gelte auch für Ware, die indivi­duell für Kunden herge­stellt wurde – etwa T-Shirts mit persön­li­chem Aufdruck.