Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Geschenke-Umtausch
Krawatte, Buch oder Küchenmaschine: Zwischen den Tagen wollen viele Sachsen Weihnachtsgeschenke umtauschen, die nicht gefallen oder die man schon hat. Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen sagte unserem Sender, dass bei einem Umtausch aus Kulanz Kassenzettel und Verpackung mitgebracht werden müssen. Wenn man das Gewährleistungsrecht geltend mache, etwa weil ein Artikel defekt ist, reiche der Nachweis für den Kauf – also z.B. der Kassenbon. Wenn die Ware defekt ist oder im Internet bestellt wurde, habe man Anspruch darauf, das Geld zurückzubekommen. Bei einem Umtausch aus Kulanz müsse man einen Gutschein bzw. eine Gutschrift des Händlers akzeptieren. Bei Bestellungen in einem Internetshop habe man mindestens zwei Wochen Zeit für einen Umtausch. Es gebe aber im Internethandel auch längere Fristen, innerhalb derer man die Ware zurückschicken könne. Generell gelte - egal ob im Internet oder im stationären Handel – dass nicht jede Ware zurückgegeben werden kann. Wenn z.B. bei Unterwäsche die Verpackung entsiegelt sei und der Kunde das Untermieder anprobiert habe, könne man diese Ware anderen Kunden nicht zumuten. Auch bei CD, DVD oder Software, bei denen die Verpackung geöffnet ist, sei der Umtausch ausgeschlossen. Dies gelte auch für Ware, die individuell für Kunden hergestellt wurde – etwa T-Shirts mit persönlichem Aufdruck.