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Verfahren um tödliches Ruderunglück 2008 eingestellt

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Vier Jahre nach dem tödli­chen Regattaun­glück am Palmen­gar­ten­wehr wurde das Verfahren gegen den Chef des Ruder­clubs Triton einge­stellt. Hinter­grund: die Schuld von Jens G. sei zu gering, so das Landge­richt Leipzig. Der 44-Jährige muss jedoch eine Auflage von jeweils 800 Euro an drei gemein­nüt­zige Vereine zahlen. Bei dem Unfall war 2008 ein Boot mit fünf Kindern geken­tert, ein 12-Jähriger kam ums Leben.