Verfahren um tödliches Ruderunglück 2008 eingestellt
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Vier Jahre nach dem tödlichen Regattaunglück am Palmengartenwehr wurde das Verfahren gegen den Chef des Ruderclubs Triton eingestellt. Hintergrund: die Schuld von Jens G. sei zu gering, so das Landgericht Leipzig. Der 44-Jährige muss jedoch eine Auflage von jeweils 800 Euro an drei gemeinnützige Vereine zahlen. Bei dem Unfall war 2008 ein Boot mit fünf Kindern gekentert, ein 12-Jähriger kam ums Leben.